Nachrichten erhielt sowie Telefonate tätigte. Der Zeitpunkt und die Häufigkeit dieser Kontakte, lassen darauf schliessen, dass dieser Austausch der Planung und der Koordination der Tat diente. Sehr auffällig erscheint weiter, dass im Zeitraum zwischen 02.07 Uhr und 06.04 Uhr auf der Nummer des Beschuldigten keine Antennenstandorte verzeichnet wurden. Dies lässt stark vermuten, dass der Beschuldigte sein Mobiltelefon während dieser Zeit bewusst ausgeschaltet hat.