2.5.2. Im Einklang mit dem aus dem DNA-Mischprofil gewonnenen Beweisergebnis stehen die Auswertungen der Randdatenerhebung. Aus den Akten folgt, dass der Beschuldigte in der Tatnacht – insbesondere zwischen 02.06 Uhr und 02.12 Uhr – aktiv war, verschiedene SMS- -6-