Es liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, dass die Handschuhe mit dem DNA-Profil des Beschuldigten in unmittelbarer Nähe zum Fundort gelangt sind, ohne dass er sich selbst dort aufgehalten hätte. Der Beschuldigte selbst hat denn auch keine plausible Erklärung dazu, wie diese Handschuhe legal an diesen Ort gelangen konnten. Insoweit er -5-