Hinweisen). 2.4. In sachverhaltlicher Hinsicht ist erstellt und insoweit unbestritten, dass sich der Einbruchsdiebstahl in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2019 ereignet hat. Dies ergibt sich denn auch unzweifelhaft aus der Anzeigemeldung, welche via Notruf am 6. Juni 2019 durch die stellvertretende Leiterin des Betreibungsamtes um 07.17 Uhr abgesetzt wurde (UA act. 36). Entwendet wurde dabei ein nicht befestigter Tresor. Der Fundort desselben wurde der Polizei kurz nach dem Notruf, um 08.30 Uhr, gemeldet (UA act. 37).