2. 2.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 29. September 2022 einen Freispruch von den Vorwürfen des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs. Ferner sei er lediglich wegen Beschimpfung zu verurteilen, wobei von einer Bestrafung i.S.v. Art. 177 Abs. 3 StGB abzusehen sei. Er sei mit einer Busse von Fr. 200.00 zu bestrafen. Auf die Verlängerung der Probezeit sowie auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, die Zivilklagen seien abzuweisen und dem Beschuldigten eine Entschädigung und Genugtuung zzgl. Zins in angemessener Höhe ab mittlerem Verfall zuzusprechen.