Der Beschuldigte lebt in stabilen Verhältnissen, was sich neutral auswirkt. Er wohnt nach wie vor bei seinen Eltern und ist seit dem 1. Dezember 2022 bei der E. als Metallbaupraktiker mit einem Pensum von 100% angestellt (vgl. GA act. 377; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Nach eigenen Angaben hat er seit rund 1 ½ Jahren eine feste Freundin.