Nach den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und C. kam der Kontakt zwischen den beiden über den gemeinsamen Kollegenkreis zustande. Ungefähr Ende April 2020 kam es zu ersten gemeinsamen Treffen, an denen sie sich des Öfteren auch küssten. Am Nachmittag des 5. Mai 2020 schliesslich kam es am Wohnort des Beschuldigten zum ersten Geschlechtsverkehr. Für C. war es das erste Mal überhaupt, was dem Beschuldigten auch bewusst war. Den Aussagen von C. zufolge sei er dabei sorgfältig mit ihr umgegangen und habe sich um ihr Wohlergehen gekümmert (UA act. 36 ff.;