Gegenstand Sexuelle Handlungen mit Kindern, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass es zwischen ihm und der damals 14-jährigen C. im Zeitraum zwischen dem 5. Mai 2020 bis etwa Ende Juni 2020 bei mindestens fünf Gelegenheiten zu einvernehmlichem Geschlechts- und Oralverkehr gekommen sei. Im gleichen Zeitraum habe er ausserdem an einer unbekannten Örtlichkeit eine unbekannte Menge MDMA, mindestens jedoch eine Tablette Ecstasy konsumiert.