Es werde deshalb im Hinblick auf eine funktionierende Justiz erwartet, dass sich die Staatsanwaltschaft so organisiert, dass Vertretungen auch effektiv und zeitnah möglich sind. Nachdem C. mit E-Mail vom 17. Mai 2023 erneut ihr Unverständnis über die vorgeschlagenen Termine kundtat, wurde die Berufungsverhandlung mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 22. Mai 2023 in Nachachtung des Beschleunigungsgebots auf den 9. Juni 2023 anberaumt. Staatsanwältin C. hat in der Folge (erneut) um Verschiebung der Verhandlung ersucht und zudem mitgeteilt, dass an einer allfälligen Verhandlung vom 9. Juni 2023 niemand von der Staatsanwaltschaft X. zur Verhandlung erscheinen könne und werde.