Die Obergerichtskanzlei hat im Hinblick auf mögliche Verhandlungstermine bereits am 10. Mai 2023 sowohl mit der amtlichen Verteidigerin als auch der Staatsanwaltschaft X. telefonisch Kontakt aufgenommen. Dabei wurde die Staatsanwaltschaft X. auch darum ersucht, dem Obergericht mitzuteilen, wer für die Staatsanwaltschaft an der Berufungsverhandlung teilnehmen werde, da der bisher für die Staatsanwaltschaft X. handelnde Staatsanwalt D. als für mehrere Monate abwesend gemeldet war. Mit E- Mail vom 12. Mai 2023 hat Staatsanwältin C. der Obergerichtskanzlei mitgeteilt, dass sie D. vertrete und man sich für die Terminabsprache an sie wenden könne.