3. 3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind freigesprochen. Die Privatklägerin A._____ beantragt mit Berufung, der Beschuldigte sei der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 4 StGB schuldig zu sprechen (Berufungserklärung S. 2). Der Beschuldigte beantragt, die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen (Berufungsantwort S. 1).