Weiter lässt auch der Umstand, dass A._____ nach dem Vorfall das T-Shirt des Beschuldigten angezogen und dieses auch noch nach dem Aufstehen am nächsten Morgen, bis zum Zeitpunkt, in welchem der Beschuldigte sein T-Shirt zurückverlangt hat, anbehalten hat, Zweifel an ihrer Schilderung des Geschehens, wie sie Eingang in die Anklage genommen haben, aufkommen. So erstaunt es, dass A._____ das T-Shirt des Beschuldigten, welches wohl auch nach diesem roch, am Morgen freiwillig anbehalten hat, nachdem sie dieses in der Nacht zuvor angezogen hatte, weil sie eigenen Angaben zufolge im Dunkeln nur dieses Kleidungsstück gefunden hatte, um sich etwas überzuziehen (UA act.