Widerstandsunfähigkeit. Weiter stellt sich die Frage, wie A._____ nach dem Geschlechtsverkehr gemerkt haben soll, dass der Beschuldigte zufrieden schlafen gegangen sei, wie sie zu Protokoll gegeben hat (UA act. 295), wenn sie aufgrund einer Intoxikation widerstandsunfähig gewesen sein soll. Dasselbe gilt betreffend die – der vorgenannten Angabe im Übrigen widersprechende – Aussage von A._____, wonach sich der Beschuldigte nach dem Geschlechtsverkehr ganz wütend und fast angewidert auf das Bett gelegt habe und zu ihr gesagt habe, «Ih, geh weg, du bist zu nah» (GA act. 54).