__ gemeldet zu haben, weil er davon ausgegangen sei, dass dies ein One-Night-Stand gewesen sei. Er selbst habe in dieser Zeit keine feste Freundin gewollt (GA act. 66 f.). In den am 3. November 2019 ab 17.27 Uhr an C._____ versendeten Sprachnachrichten führte A._____ aus, dass es nicht darum gehe, dass es passiert sei, sondern wie er, also der Beschuldigte, damit umgehe und dass es ihn nicht jucke. Sie mache sich viele Gedanken wegen dem, was im -8-