Das Verhalten des Beschuldigten nach dem Treffen vom 2. auf den 3. November 2019 widersprach jedoch diametral der Erwartung von A._____ auf eine ernstgemeinte Beziehung. Aus ihren Aussagen geht hervor, dass der Beschuldigte auf sie am Morgen nach dem Vorfall aggressiv, wütend, angeekelt und kalt gewirkt habe. Es sei ihr vorgekommen, als würde sie wie eine Spinne, etwas Hässliches, behandelt werden, die keiner wolle. Als es darum gegangen sei, am Morgen wieder nachhause zu fahren, habe der Beschuldigte nicht gewollt, dass sie sich im Auto neben ihn setze.