3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. September 2022 beantragte die Privatklägerin, der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und zu bestrafen. Weiter beantragte sie, dass ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anzuordnen und der Beschuldigte zu verpflichten sei, ihr einen Schadenersatz von Fr. 901.40 zzgl. Zins zu 5 % seit 1. Januar 2020 sowie eine Genugtuung von Fr. 15'000.00 zu bezahlen. 3.2. Am 18. Oktober 2022 bezahlte die Privatklägerin die von ihr mit Verfügung vom 29. September 2022 einverlangte Sicherheitsleistung von Fr. 4'000.00.