Die Entschädigung ist damit wie folgt festzusetzen: 14.8 Stunden à Fr. 220.00, folglich Fr. 3'263.30. Hinzu kommen Fr. 63.80 Spesen und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine auf Fr. 3'583.30 festzusetzende Entschädigung resultiert. - 11 -