5.2.2. Der Verteidiger des Beschuldigten reichte am 13. Juli 2022 eine Kostennote ein. Er machte darin ein Honorar von 20.25 Stunden à Fr. 220.00, eine weitere Stunde Besprechung mit dem Klienten, sowie Spesen und Mehrwertsteuer, total Fr. 5'103.70 geltend. Der Grossteil des Zeitaufwands beanspruchte das Verfassen der 23-seitigen Berufungsantwort, namentlich 16.4 Stunden Aufwand. Dieser Aufwand erscheint als zu hoch. Vielmehr erscheinen 10 Stunden für das Verfassen der Berufungsantwort als angemessen.