B. beruhigte sich allmählich und kam seiner Frau zuliebe vom Gedanken der selbst herbeigeführten Gerechtigkeit ab. Es wurde vereinbart, dass die Akten und eine neue Parteimitteilung am Montag, 29.04.2019, seinem Anwalt zugestellt werden." 3.3. Nach Kenntnisnahme von dieser Aktennotiz, mutmasslich am 2. Mai 2019, stellte der Privatkläger am 30. Juli 2019 Strafantrag gegen den Beschuldigten, u.a. wegen Drohung (UA act. 25).