Der Beschuldigte drohte dem Zivil- und Strafkläger mit Handlungen gegen Leib und Leben. Mit seiner Drohung und der Ankündigung von ernsthaften Nachteilen gegen den Zivil- und Strafkläger versuchte der Beschuldigte, das Untersuchungsamt resp. die Staatsanwältin ausserdem dazu zu bringen, das Verfahren gegen den Zivil- und Strafkläger nicht einzustellen und Letzteren stattdessen zu bestrafen. Das Untersuchungsamt blieb jedoch bei der getroffenen Entscheidung und stellte das Verfahren gegen den Zi- vil- und Strafkläger mit Verfügung vom 29. Juni 2019 ein. […]"