Der Beschuldigte sagte während dieses Telefonats aus, dass er die Einstellung des Strafverfahrens nicht akzeptieren werde. Wenn sie (das Untersuchungsamt resp. die Staatsanwältin) nichts gegen den Täter (der Zi- vil- und Strafkläger) machen würden, werde er (der Beschuldigte) vor seinem Ableben selber auf seine eigene Art für Gerechtigkeit sorgen, das -7- könne er garantieren. Er habe die Sache fast vergessen und wegen diesem Schreiben sei nun alles wieder da. Der Täter hätte sich auch nicht entschuldigt, was er sogar akzeptiert hätte.