4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) für das Verfahren vor Bezirksgericht Bremgarten sowie für das Berufungsverfahren zu Lasten des Beschuldigten." 3.3. Mit Eingabe vom 19. April 2022 verzichtete die Anklägerin auf die Erstattung einer Berufungsantwort. 3.4. Mit Eingabe vom 22. April 2022 erstattete der Beschuldigte Berufungsantwort und stellte dabei die folgenden Anträge: " 01 Es sei die Berufung vollumfänglich abzuweisen und somit das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen. 02 Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beru- fungs- und Privatklägers.