1. Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Strafgerichts, vom 7. Oktober 2021 sei für die Ziffn. 1 alinea 1, 2.1, 2.2, 3 und 4 aufzuheben. 2. In Aufhebung von Ziff. 1 alinea 1 des Urteils sei der Beschuldigte, B., wegen Drohung nach Art. 180 StGB zu verurteilen. Er sei angemessen zu bestrafen gemäss überwiesenem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 21. Oktober 2019.