5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) für das Verfahren vor Bezirksgericht Bremgarten sowie für das Berufungsverfahren zu Lasten des Beschuldigten." -5- 3.2. Mit Eingabe vom 11. April 2022 reichte der Privatkläger eine Berufungsbegründung ein und führte einleitend aus, er gehe entgegen der Vorinstanz davon aus, dass er in Bezug auf die versuchte Nötigung nicht zur Berufung legitimiert sei. Damit reduzierten sich seine Anträge auf den Tatbestand der Drohung. Seine Anträge lauteten neu: " I. […]