3. 3.1. Mit Eingabe vom 1. Februar 2022 reichte der Privatkläger die Berufungserklärung ein und stellte die folgenden Anträge: " I. Antrag Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Strafgerichts, vom 7. Oktober 2021 wird vollumfänglich, d.h. für die Ziffn. 1, 2, 3 und 4 angefochten wie folgt: 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Strafgerichts, vom 7. Oktober 2021 sei vollumfänglich, d.h. für die Ziffn. 1, 2, 3 und 4 aufzuheben.