1.2. Die Anklägerin hielt nach erfolgter Einsprache durch den Beschuldigten am Strafbefehl fest, überwies die Akten mit Verfügung vom 29.07.2021 dem Bezirksgericht Bremgarten und beantragte die Verurteilung gemäss Strafbefehl. 2. 2.1. Am 7. Oktober 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten statt. Das Bezirksgericht Bremgarten erliess gleichentags folgendes Urteil: " 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Drohung gemäss Art. 180 StGB - der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB