3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'100.00 Rechnungsbetrag CHF 1'900.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Eine allfällige Zivilforderung des Zivilklägers A. wird auf den Zivilweg verwiesen (Forderung bis dato nicht beziffert). 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen."