Der Beschuldigte sagte während dieses Telefonats aus, dass er die Einstellung des Strafverfahrens nicht akzeptieren werde. Wenn sie (das Untersuchungsamt resp. die Staatsanwältin) nichts gegen den Täter (der Zi- vil- und Strafkläger) machen würden, werde er (der Beschuldigte) vor seinem Ableben selber auf seine eigene Art für Gerechtigkeit sorgen, das könne er garantieren. Er habe die Sache fast vergessen und wegen diesem Schreiben sei nun alles wieder da. Der Täter hätte sich auch nicht entschuldigt, was er sogar akzeptiert hätte.