Vorgehen: Das Untersuchungsamt St. Gallen stellte im Strafverfahren gegen den Zivil- und Strafkläger A. wegen Körperverletzung z.N. des Beschuldigten B. Letzterem mit Schreiben vom 17. April 2019 von seinem Wohnort an der Q. in R. das Untersuchungsamt St. Gallen an und beschwerte sich bei der zuständigen Staatsanwältin über das beabsichtigte Vorgehen.