Es ist sodann auch nicht ersichtlich, dass die Ersatzforderung die Wiedereingliederung des Beschuldigten ernsthaft behindern könnte. Die Reduktion seines Vermögens um den vorgenannten Betrag lässt die Ersatzforderung nicht als unangemessen erscheinen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_236/2015 vom 30. April 2015 E. 1.4.2). - 24 - Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung des Beschuldigten in diesem Punkt als unbegründet. Mit der Vorinstanz ist auf eine Ersatzforderung von Fr. 4'950.00 zu Gunsten des Kanton Aargau zu erkennen.