Wenngleich gegen den Beschuldigten auch noch Betreibungen registriert sind, könnten diese gemäss den Angaben des Beschuldigten im Falle, dass die SUVA ihre Zahlungen fortsetzt, beseitigt werden. Sodann hatte der Beschuldigte bis im März 2023 ein regelmässiges Einkommen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13).