Die Ersatzforderung ist vorliegend nicht uneinbringlich: Zwar verfügt der Beschuldigte aktuell über kein Erwerbseinkommen und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) hat ihre Taggelder zwischenzeitlich eingestellt. Gemäss den Angaben des Beschuldigten ist dies jedoch aufgrund eines neuen medizinischen Befundes noch nicht abschliessend geklärt und es ist aktuell ein Rechtsstreit mit der SUVA hängig. Wenngleich gegen den Beschuldigten auch noch Betreibungen registriert sind, könnten diese gemäss den Angaben des Beschuldigten im Falle, dass die SUVA ihre Zahlungen fortsetzt, beseitigt werden.