Das Bundesgericht spricht sich für die Bestimmung der Höhe der Ersatzforderung in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für das Bruttoprinzip aus, verlangt jedoch die Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismässigkeit (sog. gemässigtes Bruttoprinzip). Dies gilt insbesondere bei generell verbotenen Verhaltensweisen wie dem illegalen Betäubungsmittelhandel oder der Geldwäscherei (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_1149/2020 vom 17. April 2023 E. 5.2.2 f. mit zahlreichen Hinweisen; BGE 144 IV 285 E. 2.2; BGE 141 IV 317 E. 6.3.3) - 23 -