Der Beschuldigte hat sich der versuchten schweren Körperverletzung und damit eines Delikts schuldig gemacht, das die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben schützt. Durch die konkrete Tatbegehung hat der Beschuldigte nicht nur eine erhebliche kriminelle Energie, sondern darüber hinaus auch eine krasse Geringschätzung des menschlichen Lebens und der körperlichen Integrität zum Ausdruck gebracht. Angesichts dieser schweren Straftat, für die er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, der sehr ungewissen Legalbewährung und der vom Beschuldigten immer wieder an den Tag gelegten Gleichgültigkeit gegenüber der Schweizerischen