Der Beschuldigte ist zahlreiche Male vorbestraft. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt (vgl. oben), hat sich der Beschuldigte hierzulande verschiedentlich und wiederholt Regelverstösse zu Schulden kommen lassen, wobei besonders ins Gewicht fällt, dass er bereits früher wegen einfacher Körperverletzung strafrechtlich in Erscheinung getreten - 21 -