Am 12. Dezember 2018 verfügte die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK gegen den Beschuldigten eine Busse von Fr. 7'500.00 wegen Übertretung des Spielbankengesetzes. Mit Strafbefehl vom 5. September 2022 wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 700.00 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Am 28. Februar 2020 wurde der Beschuldigte schliesslich wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen (UA act. 29 ff.) und am 20. Februar 2020 wieder aus der Haft entlassen (UA act.