Mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2015 wurde der Beschuldigte wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 18. November 2016 wurde er sodann erneut wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Am 12. Dezember 2018 verfügte die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK gegen den Beschuldigten eine Busse von Fr. 7'500.00 wegen Übertretung des Spielbankengesetzes.