Mit Urteil vom 9. Dezember 2013 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Am 4. Februar 2015 wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden wegen Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Mit Strafbefehl vom 14. Dezember 2015 wurde der Beschuldigte wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt.