In wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht ist grundsätzlich von einer leicht unter- bis durchschnittlichen Integration auszugehen. Zwar brach der Beschuldigte seine Berufslehre als Steinwerker, die er im Jahr 1996 begonnen hatte, nach zwei Jahren wieder ab. Es ist ihm jedoch zugute zu halten, dass er, wenn auch ohne Abschluss, bis zum Jahr 2017 ohne wesentliche Unterbrüche in den schweizerischen Arbeitsmarkt integriert war. Nach eigenen Angaben ist er aufgrund eines Unfalls im Jahr 2017 bis heute arbeitsunfähig und befindet sich in ärztlicher Behandlung (Protokoll vorinstanzliche Hauptverhandlung S. 4; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12).