Als H. dabei zu Boden stürzte und bewusstlos liegen blieb, hätte der Beschuldigte von ihm ablassen können, doch hat er in der Folge noch intensivere Gewalt angewendet und mit enormer Kraft auf den Kopf von H. eingetreten und geschlagen. Das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit wirkt sich verschuldenserhöhend aus, denn je leichter es für den Beschuldigten gewesen wäre, die körperliche Integrität von H. zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend sein Verschulden (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).