JUCKER, a.a.O., N. 196 zu Art. 19 BetmG). So ging das Bundesgericht bei einem Beschuldigten, der Drogen bei mehreren Gelegenheiten an unterschiedlichen Orten an verschiedene Abnehmer über rund ein halbes Jahr hinweg absetzte, nicht mehr von einer natürlichen Handlungseinheit aus (Urteil des Bundesgerichts 1B_29/2010 vom 24. Februar 2010 E. 2.7).