Gemäss Schweizerischer Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) betrug der durchschnittliche Reinheitswert für Mengen von 1 bis zu 10 Gramm Cocain Hydrochlorid im Jahr 2018 65%. Insoweit keine Hinweise bestehen, dass der Beschuldigte das Kokain besonders gestreckt hätte, rechtfertigt sich vorliegend gar die Annahme eines über die Vorinstanz hinausgehenden Reinheitswerts von 65 %.