Insoweit der Beschuldigte dagegen vorbringt, es sei auf einen Reinheitswert von 33% abzustellen (Berufungsbegründung S. 5), ist ihm nicht zu folgen: Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung darf davon ausgegangen werden, dass Drogen von mittlerer Qualität sind, solange keine Hinweise auf eine besonders reine oder gestreckte Substanz bestehen (BGE 138 IV 100 E. 3.5). Die Kaufs- und Verkaufsgeschäfte fanden von 2018 bis 2019, die Vermittlungshandlungen ausschliesslich im Jahr 2018 statt. Gemäss Schweizerischer Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) betrug der durchschnittliche Reinheitswert für Mengen von 1 bis zu 10 Gramm Cocain Hydrochlorid im Jahr 2018 65%.