173), wobei vernünftigerweise anzunehmen ist, dass mit der niedrigeren Ziffer jeweils die bestellte Menge Kokain in Gramm und mit der grösseren Ziffer der entsprechende Kaufpreis gemeint ist. Nebst dem Umstand, dass der Verdacht auf Kokain bereits aufgrund des hohen Kaufpreises naheliegt, hat der Beschuldigte anlässlich der Einvernahmen im Untersuchungsverfahren denn auch selbst bestätigt, dass mit «5 für 300» 5 Gramm Kokain für Fr. 300.00 gemeint sind (UA act. 160). Es versteht sich daher von selbst, dass auch die anderen, demselben Schema folgenden Textnachrichten auf den Erwerb von Kokain gerichtet waren.