1.1. Ziffer 1.1. des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Baden vom 30. März 2022 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Der Beschuldigte A. ist schuldig - Der Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 1 lit. c) BetmG (in Bezug auf Anklageziffer 1a) - Sowie der einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB (in Bezug auf Anklageziffer 2) 1.2. Ziff. 1.2. des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Baden vom 30. März 2022 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: -4-