Total Fr. 31'143.45 8.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Ziff. 8.1 lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss Ziff. 8.1 lit. d) – f) im Gesamtbetrag von Fr. 13'147.10 auferlegt. 9. Der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Andrea-Ursina Bieri-Müller, Fürsprecherin, [...], wird eine Entschädigung von Fr. 17'996.35 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 1'286.65) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss Ziff. 8.1 lit. c) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.