1. 1.1. Der Beschuldigte A. ist schuldig - Der mehrfachen, teilweise qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG i.S.v. dessen Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a (in Bezug auf Anklageziffer 1a und teilweise in Bezug auf Anklageziffer 1b, soweit ihm darin Erwerb und Verkauf von Kokaingemisch mit angenommenem Reinheitsgrad von 50% im Umfang von 65g vorgeworfen wird) - sowie der versuchten schweren Körperverletzung i.S.v. Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB.