S. 8 ff.), zu vorsichtiger Fahrweise anhalten müssen. Die Luzernerstrasse ist an derjenigen Stelle, an welcher der Beschuldigte die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, in Fahrtrichtung Aarburg, zweispurig, wobei auf der rechten Seite zusätzlich ein auf dem Boden rot markierter Fahrradstreifen und noch weiter rechts ein weiterer Fahrstreifen, welcher dem Abbiegen nach rechts dient, vorhanden ist. Rechts davon befindet sich ein Trottoir.