sei. Er bringt zwar vor, sich wohl in erster Linie auf die Lichtsignale konzentriert zu haben. Die Lichtsignalanlage liegt aber, wenn auf diese zugefahren wird, innerhalb des normalen Sichtbereichs. Hinzu kommt, dass es sich beim Beschuldigten, der sich auf dem Heimweg befand, um einen ortskundigen Fahrzeugführer handelt. Er wohnt seit beinahe 50 Jahren in der Nachbarortschaft T. und hat angegeben, die Luzernerstrasse, wenn auch selten, bereits befahren zu haben (UA act. 80).