Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte am 22. November 2020 um ca. 12.45 Uhr auf der Luzernerstrasse in Oftringen mit seinem Porsche […] die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um toleranzbereinigte 25 km/h überschritten hat. Dadurch hat er den vom Bundesgericht festgelegten Schwellenwert von 25 km/h erreicht und eine erhöhte abstrakte Gefährdung für die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer geschaffen. Er hat den objektiven Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts erfüllt.